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Jahresabschluss / EÜR

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG): Gewinnermittlung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip aus dem Buchungsjournal. Diese Auswertung ersetzt keine steuerliche Beratung – bitte vor Abgabe vom Steuerberater prüfen lassen. Stornierte Buchungen sind herausgerechnet.

Betriebseinnahmen

Betriebsausgaben

Überschuss / Fehlbetrag

Reinvermögen (Stichtag)

Betriebseinnahmen

Betriebsausgaben

Ergebnis

Vermögensübersicht (Stichtag 31.12.)

Umsatzsteuer (Jahr)