Jahresabschluss / EÜR
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Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG): Gewinnermittlung nach dem Zufluss-/Abfluss-Prinzip aus dem Buchungsjournal. Diese Auswertung ersetzt keine steuerliche Beratung – bitte vor Abgabe vom Steuerberater prüfen lassen. Stornierte Buchungen sind herausgerechnet.
Betriebseinnahmen
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Betriebsausgaben
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Überschuss / Fehlbetrag
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Reinvermögen (Stichtag)
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